Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse

Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Grundsätzlich werden die Kosten für Hörgeräte von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztlich nachgewiesene Hörschwäche vorliegt. Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme von dem gewählten PKV-Tarif und den Leistungen der GKV ab.

Sie haben Anspruch auf Kostenerstattung unter folgenden Bedingungen:

  • zuzahlungsfreie Hörhilfen,
  • Tests und Anpassungen von Hörgeräten sowie
  • Wartungen und Reparaturen.

Zusätzlich zur ärztlich nachgewiesenen medizinischen Notwendigkeit erwartet Ihre Krankenkasse, dass die Hörgeräte bestimmte Grundfunktionen aufweisen, die für eine Kostenübernahme unerlässlich sind. Sollten Sie jedoch ein spezielles oder hochwertigeres Gerät bevorzugen, das über die medizinische Indikation hinausgeht, könnte eine Zuzahlung erforderlich sein. Wir stehen Ihnen gerne für eine umfassende Beratung zur Verfügung.

Anforderungen für die Kostenübernahme

In der Regel legen Krankenkassen spezifische technische Standards fest, die Hörgeräte erfüllen müssen. Hierzu gehört die Voraussetzung, dass es sich um ein digitales Hörsystem handelt, das genau auf Ihre individuelle Hörschwäche abgestimmt werden kann. Das Hörgerät sollte in der Lage sein, Umgebungsgeräusche von gesprochener Sprache mithilfe intelligenter Signalverarbeitung zu differenzieren. Mindestens die folgenden Merkmale müssen von dem Hörgerät erfüllt werden:

  • 6 Kanäle
  • 3 Hörprogramme
  • Störschallunterdrückung

  • Rückkoppelungsunterdrückung

  • Omnidirektionale und direktionale Schallaufnahme
  • Adäquate Verstärkerleistung mit ausreichend Reserve

Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?

Gesetzlich

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) kosten. Hier am Beispiel der AOK aufgeführt:

  • 679,45 Euro pro Hörgerät

  • 42,80 Euro pro Otoplastik

  • 142,80 Euro pro Reparaturpauschale

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.

Privat

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro pro Hörgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.

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